Wenn Sie mit Loganair reisen und feststellen, dass Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde, bleiben Sie ruhig. Auf dieser Seite informieren wir Sie über Ihre Rechte als Fluggast und darüber, wie wir Ihnen helfen können, eine Entschädigung und die Ihnen zustehende Entschädigung von Loganair zu fordern.
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Flüge mit... | Abgedeckt durch die EG-Verordnung EU 261 |
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... Abflug von einem EU-Flughafen | ✔️ JA |
... Ankunft auf einem EU-Flughafen (europäische Fluggesellschaft) | ✔️ JA |
... Ankunft auf einem EU-Flughafen (nicht-europäische Fluggesellschaft) | ❌ NEIN |
Entfernung | Entschädigung |
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Flüge von weniger als 1500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Innergemeinschaftliche Flüge über 1500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Nicht-EU-Flüge zwischen 1500 und 3500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Loganair muss Entschädigung zahlen
Die Fluggesellschaft Loganair ist nicht für Zwischenfälle mit dem Flug verantwortlich.